erstellt am: 11.08.2022 |
von: stratega |
Kategorie(n): Allgemein
Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 ist veröffentlicht
Am 28.07.2022 hat das BMF des o. a. Referentenentwurf veröffentlicht.
In diesem Entwurf sind einige Steuererleichterungen enthalten:
- Erhöhung der linearen Abschreibung für neue Wohngebäude von 2 auf 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2023.
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000,00 EUR bzw. von 1602 auf 2.000,00 EUR ab 01.01.2023
- die vollständige Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben soll schon ab 2023 gelten
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrages von 924,00 EUR auf 1.200,00 EUR ab 01.01.2023
- Rückwirkende Steuerfreistellung des Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) ab 1.1.2021
dazu kommen noch weitere Änderungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes.
Der Kabinettsbeschluss ist für den 24.08.2022 geplant