erstellt am: 23.11.2021 | von: stratega | Kategorie(n): Allgemein
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für pauschalierende Landwirte von 10,7 % auf 9,5%
Bereits im Jahressteuergesetz 2020 hatte der Gesetzgeber auf die immer lauter werdenden Kritiken
am § 24 USG reagiert und die Umsatzgrenzen für pauschalierende auf < 600.000,00 EUR festgesetzt.
Mit Beschluss im Bundestag vom 18.11.2021 wird nun auch der noch von der Regierung CDU/CSU und SPD
vorlegten Gesetzesvorschlag umgesetzt und der Mehrwertsteuersatz auf 9,5% abgesenkt.
Das wird für die Landwirte erhebliche Einbußen bedeuten, da die Mehrwertsteuer in Höhe von 10,7% eine
Betriebseinnahme darstellt.