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Besonderheit des Monats

erstellt am: 04.03.2022 | von: stratega | Kategorie(n): Allgemein

 

Keine Fristverlängerung für die Abgabe der Feststellungserklärung zu den Grundbesitzwerten

 

Das hessische Finanzministerium hat eine Anfrage der Steuerberaterkammer Hessen hinsichtlich einer

Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen zur Ermittlung der Grundbesitzwerte abgelehnt.

Begründet wird es vor allem damit, dass das einfache Hessische Grundsteuergesetz so aufgebaut sei, dass es

keiner Unterstützung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe bedürfe.

Die ganze Geschichte sei doch so einfach aufgebaut (und selbstverständlich ist es für jeden Bürger ein leichtes

Unterfangen, sich bei dem Programm „Elster“ zu registrieren), und die hessische Finanzverwaltung biete

zahllose Arbeitshilfen, die schnell auszufüllen seien.

Die meisten Daten könne man den jeweiligen Kaufverträgen entnehmen, zumal ja feststeht, dass die meisten

Grundstücke erst innerhalb der letzten zehn Jahre erworben wurden und auch jeder Hesse nur in Hessen

Grundbesitz unterhält. Deshalb hat auch jeder Bürger diese Unterlagen sofort parat und kann innerhalb von

fünf Minuten diese Erklärung ausfüllen.

Erwähnenswert dabei ist noch die Aussage des Ministeriums, dass nach deren Ansicht es vor allem

in der Selbstorganisation jedes einzelnen Eigentümers läge, wie schnell dies abgearbeitet werden kann.

Hinzuzufügen ist noch, dass die Finanzverwaltung 20 Monate (bis 30.06.2024) Zeit haben wird etwaige

Bescheide zu erlassen. Da dies angeblich ja alles so „easy going“ sein soll, stellt sich hier die Frage, wofür

dann für den Erlass so viel Zeit in Anspruch genommen werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

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